• Jugendschutz

Jugendschutz

Auch der Jugendschutz wird bei uns großgeschrieben. Es gibt zwei Eingänge für Euch: „Über 18“ und „Unter 18“. Entsprechend Eurem Alter sind auch die Eintritts-Armbänder farblich gekennzeichnet. Dies ermöglicht dem Personal am Ausschank, Euch die entsprechenden Getränke anzubieten.
Tolle Info's für alle unter 18 Jahren findet Ihr auf der Website polizeifürdich.de. Die Info's stammen aus dem Programm "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes".

Damit es am Eingang möglichst flott läuft, haltet bitte schon vorab den Ausweis und den ausgefüllten PartyPass zur Alterskontrolle griffbereit. Nach dem neuen Personalausweisgesetz werden diese nun nicht mehr eingesammelt. Somit werden wir am Eingang den ausgefüllten PartyPass verlangen.
Jugendliche unter 16 Jahren: Ohne Begleitperson habt Ihr leider keinen Zutritt.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Für Euch gilt der Zutritt bis 24:00 Uhr. Dazu benötigt Ihr den Personalausweis und den Partypass.
Solltet Ihr mit Begleitperson und Erziehungsbeauftragung unterwegs sein, gilt der Zutritt entsprechend länger.

Um Missbrauch von Alkohol zu verhindern, gilt das Jugendschutzgesetz. Sollten Gäste über 18 Jahren Minderjährige mit Alkohol oder alkoholhaltige Getränken versorgen, werden beide sofort des Festivals verwiesen und der Fall polizeilich zur Anzeige gebracht!
Jugendliche unter 16 Jahren: Für Euch gibt es keine Getränke oder Lebensmittel, die Alkohol enthalten (zum Beispiel Wein oder Bier). Es ist Euch auch nicht gestattet, Alkohol oder alkoholhaltige Getränke in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen.
Jugendliche unter 18 Jahren: Für Euch gibt es keine Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Schnaps oder Likör). Es ist Euch auch nicht gestattet, Branntwein oder branntweinhaltige Getränke in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Wein und Bier sind für Euch in normalen Mengen erlaubt.

Wichtige Fragen

  • Handelt es sich beim Springparty-Festival um eine öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzes? Ja.
  • Wie alt muß ein Erziehungsberechtigter sein? Volljährig.
  • Kann ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung für mehrere Jugendliche übernehmen? Ja.
  • Welchen Eingang nehmen Erziehungsberechtigte und Jugendliche? Zusammen bitte den „Unter 18“ Eingang.
  • Was ist denn der PartyPass? Klick einfach auf partypass.de

Dokumente zum Download